Mittwoch, 23. September 2009

Änderungen ...

Heute habe ich nochmal mit unserer Kundenbetreuerin Frau G. telefoniert.
Ist ja auch typisch ... da schicken wir die unterschriebenen Pläne mit dem Planungsprotokoll ab und dann fällt uns gestern Abend ein, dass das geänderte Fenster im Wohnzimmer doch zu schmal ist und wir es lieber in 80er Breite hätten.

Also schnell Frau G. angerufen und die Änderung ganz fix und unbürokratisch per Telefon durchgegeben. Nun passt´s :-)

Dann wollte uns auch noch der Architekt sprechen. Im Bebauungsplan ist die Höhe des Rohfußbodens bzw. der Bodenplatte vorgegeben. Sie misst sich am späteren Straßenniveau. Unser Architekt empfiehlt uns dieses Maß um 5 cm Höhe zu überschreiten, weil unser Haus wohl sonst tiefer liegen würde als die Straße und der Gehweg. Er hat auch mit unserem Vermesser gesprochen und dieser würde dies auch empfehlen.
Naja, hierfür müssten wir dann den Bauantrag im Genehmigungsverfahren einreichen und dies dauert länger und kostet natürlich.

Daher überlegen wir, ob wir das machen sollten ... wenn wir uns an den Bebauungsplan halten würden, wäre es auch OK, meinte er.

Nun sind wir hin und her gerissen ...

3 Kommentare:

  1. Das Genehmigungsverfahren (in welches wir wg. der geänderten Dachneigung auch reinrutschen) kostet ca. 350 Euro. Dauert aber nicht unwesentlich länger als das Freistellungsverfahren (Frau P. sprach von maximal 4 Wochen bis zur Baugenehmigung). Und ihr fangt ja eh erst im März an, also noch satt Zeit. Hier stellt sich dann nur die Kostenfrage und was ihr wollt....

    LG. Manu

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  2. Wir haben uns nun gegen das Gehnemigungsverfahren entschieden und dem Architekten gesagt, er soll sich mit der Sockelhöhe an den Bebauungsplan halten.

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  3. bei uns war es eine reine Kostenentscheidung! Die Umgestaltung unseres Hauses auf 40 Grad Dachneigung (max. nach Bebauungsplan) plus Drempelerhöhung, damit die Wohnfläche bleibt hätte uns knapp 3000 Euro gekostet, so steht dem gegenüber die Baugenehmigung mit 350 Euro. Da war die Entscheidung ganz klar! :)

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